Information
Hausordnung
1. Die Regeln gelten für das gesamte Gelände des Gyulaer Burgbades.
2. Im Preis der Dienstleistung ist die Servicegebühr enthalten, daher darf der Spa-Mitarbeiter keine weiteren Vorteile fordern oder annehmen.
3. Die Nutzung des Spas oder anderer Dienstleistungen ist nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte oder eines gültigen Ausweises möglich. Die Eintrittskarte wird durch eine elektronische Uhr repräsentiert, die im Spa-Bereich getragen werden muss und vom Spa-Personal während des Aufenthalts im Spa kontrolliert werden kann. Das Tragen der beim Eintritt erhaltenen Uhr ist im gesamten Spa-Bereich Pflicht. Bei Verlust der Uhr, die zur Nutzung der Dienstleistungen im Schlossbad berechtigt, ist eine Ersatzgebühr von 5.000 HUF zu entrichten.
4. Die Kasse öffnet um 8 Uhr (Schwimmbad um 18 Uhr) und die Kasse schließt 45 Minuten vor Schließung des Gyulaer Burgbades.
5. Die Öffnungszeiten des Gyulaer Burgbades können in begründeten Fällen (technische Störung, Wetter usw.) von der Badleitung geändert werden. Die Gäste werden hierüber auf ihren üblichen Wegen informiert.
6. Das Ticket berechtigt je nach Art zu einer Anzahl von Eintritten innerhalb der Gültigkeitsdauer.
7. Das Ticket ist nur für die Leistung gültig, für die es ausgestellt wurde.
8. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Wellnessbereich nur unter Aufsicht eines Elternteils oder einer ermächtigten erwachsenen Person und Kindergruppen nur mit einer verantwortlichen Begleitperson betreten.
9. Ermäßigungsberechtigte Gäste:
9.1. Unter 6 Jahren mit dem Kauf eines Registrierungstickets
9.2. Personen mit gültigem Studierenden- und Rentnerausweis
10. Die Gyula-Ermäßigung kann nur mit einer gültigen, im Voraus gekauften sogenannten „Gyula-ID“-Karte genutzt werden.
11. Der Zutritt zum Hunguest Hotel Gyula ist nur mit einer den Gästen des Hunguest Hotel Gyula ausgestellten Armbanduhr möglich.
12. Bitte geben Sie beim Betreten der Therme Ihre im Voraus gekauften Tickets bzw. Ausweise an der Kasse zur Kontrolle ab.
13. Die Eingänge und Kassen werden durch eine ständig laufende Videoanlage überwacht.
14. Bitte befolgen Sie die Anweisungen des Spa-Personals und die in der Hausordnung festgelegten Regelungen. Wer sich trotz der Anweisungen oder Warnungen nicht an die Bestimmungen hält, kann von der Inanspruchnahme der Dienstleistung ausgeschlossen werden.
15. Die Nutzung der Kurleistungen erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung (empfohlene Badedauer in den Kurbecken: 2 x 30 Minuten täglich), medizinische Leistungen nur nach ärztlicher Anweisung.
16. Es ist verboten, mit heißem Körper in die Becken zu springen oder längere Zeit unter Wasser zu schwimmen.
17. In einigen Bereichen der Therme besteht erhöhte Rutschgefahr. Um Unfälle zu vermeiden, ist in den Poolbereichen und in Bereichen mit erhöhter Rutschgefahr das Tragen geeigneter rutschfester Hausschuhe vorgeschrieben.
18. Personen mit Infektions- oder Hautkrankheiten ist der Zutritt zum Bad nicht gestattet.
19. Betrunkenen Personen ist der Aufenthalt im Wellnessbereich (insbesondere im Hinblick auf medizinische Behandlungen) und die Inanspruchnahme jeglicher Leistungen untersagt.
20. Die Schließfächer werden über eine elektronische Armbanduhr bedient, die beim Einlass ausgehändigt wird.
21. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Schäden an der Einrichtung, Ausstattung oder Parkvegetation des Kurortes verursacht, kann von der Gyulai Várfürdő Kft. Schadensersatz verlangen.
22. Um den gesundheitlichen und behördlichen Vorschriften zu entsprechen und die ungestörte Erholung der Badegäste zu gewährleisten, ist es verboten:
22.1. Nutzung des Pools ohne Nutzung der Hygienedusche und des Fußwaschbeckens
22.2. sich ohne Badebekleidung oder Saunatuch im dafür vorgesehenen Bereich im Badebereich aufzuhalten. Das Betreten der Becken in Kleidung, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Oberflächenmaterials aus gesundheitlichen, wasserhygienischen, sittlichen oder unfallverhütungstechnischen Gründen bedenklich ist, ist nicht gestattet. Daher dürfen die Becken in Badeanzügen benutzt werden, die am Unterkörper höchstens bis zu den Knien und am Oberkörper höchstens bis zu den Schultern reichen.
22.3. öffentliche Schwimmbäder – sofern vorgeschrieben – ohne Badekappe zu benutzen
22.4. Benutzung der Schwimmbäder mit öligen, sandigen Körpern
22.5. Essen, Toilettenartikel verwenden, die Ruhe anderer in den Pools stören
22.6. das Mitbringen zerbrechlicher Gegenstände (Gläser, Tassen usw.) in die Becken oder Poolbereiche
22.7. Bälle (außer Wasserbälle), aufblasbare Matratzen, Tauchausrüstung (außer mit Genehmigung) oder andere Gegenstände, die Unfälle oder Verletzungen verursachen können, in die Pools mitzubringen
22.8. Nutzung des tiefen Wassers für Nichtschwimmer
22.9. Von jedem beliebigen Punkt im Becken außer den Startsteinen ins Wasser zu springen
22.10. Schwimmen in den Warmwasserbecken (ausgenommen das Heilschwimmbecken Lovarda), Störung der Ruhe der Badegäste oder Gefährdung ihrer körperlichen Unversehrtheit
22.11. die Treppen der Gemeinschaftsbecken zu besetzen
22.12. das Tragen von Straßenschuhen oder -kleidung im Hallenbadbereich
22.13. Müll im Badebereich, Werfen von Zigarettenkippen
22.14. Bänke, Stühle, Schaukeln und andere Geräte von ihren Plätzen entfernen oder verschieben
22.15. Das Mitbringen von Tieren in den Badebereich ist bis spätestens 22.15 Uhr verboten. Das Verbot gilt nicht für Hunde, die für die Erfüllung der Aufgaben des Sicherheitsdienstes benötigt werden, sowie für Assistenzhunde (Blindenführhunde, Hunde, die Menschen mit Behinderungen begleiten, Geräuschspürhunde, Anfallsspürhunde, persönliche Assistenzhunde und Therapiehunde). In diesen Fällen kann das Tier in das Schlossbad gelassen werden. Assistenzhunde dürfen sich nicht in den offenen und geschlossenen Becken, Whirlpools und Sitzwannen des Bades aufhalten, d. h. im Beckenbereich, d. h. im Inneren der Becken, in dem der Assistenzhund direkt mit dem Badewasser in Kontakt kommen kann. In den Fußbädern darf der Assistenzhund nur während des Durchlaufs mit dem Wasserinhalt des desinfizierenden Fußbades in Kontakt kommen; ein längerer Aufenthalt darin ist nicht gestattet. Assistenzhunde dürfen die Außen- und Innenduschen des Bades nicht benutzen; sie dürfen jedoch vor der Dusche auf ihren Besitzer warten. Assistenzhunde sind in Dampfkabinen und Saunen nicht erlaubt. Beim Betreten des öffentlichen Bades überprüft der Leiter des Badedienstes die Erkennungsmarke und den Impfpass des Assistenzhundes (insbesondere die Tollwutimpfung und die Behandlung mit einem Breitband-Entwurmungsmittel). Assistenzhunde dürfen das öffentliche Badegelände nicht betreten, wenn sie Krankheitssymptome (Depressionen, Fieber, Husten, Erbrechen, Durchfall) aufweisen oder die allgemeinen Hygienevorschriften nicht einhalten. Vor dem Betreten des öffentlichen Bades muss der Besitzer Augen, Maul, After und Pfoten des Assistenzhundes mit einem feuchten Tuch desinfizieren. Ein Wachhund darf sich gemäß den geltenden Bestimmungen, die seinen Einsatz vorschreiben und regeln, im Schlossbad aufhalten.
22.16. Mitbringen eines Fahrzeugs oder Fahrrads in den Spa-Bereich und dessen Nutzung während der Betriebszeiten (ausgenommen Servicefahrzeuge)
22.17. Radio, Kassettenrekorder, CDs oder Musikinstrumente auf eine Weise hören oder verwenden, die andere stört
22.18. sich in einer Weise zu verhalten, die gegen die öffentliche Ordnung, die öffentliche Moral oder den guten Geschmack verstößt
22.19. individuelle Saunaaufgüsse durchzuführen, eigenes ätherisches Öl oder andere Flüssigkeiten auf den Saunastein zu gießen, den Saunastein zu bedecken. Saunaprogramme dürfen nur von den Saunameistern der Gyulai Várfürdő Kft. oder von Personen durchgeführt werden, die in einem Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen stehen.
23. Die Nutzung von elektrischen und mechanischen Rollstühlen für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist in bestimmten Bereichen des Spas – außerhalb des Wassers – gestattet, aus Gründen der Unfallverhütung und der öffentlichen Gesundheit jedoch im Poolbereich und im Badegewässer nicht gestattet. Der Rollstuhl muss den allgemeinen Hygienevorschriften entsprechen.
24. Sonderleistungen (Bankmiete) können nur durch den für die Miete zuständigen Mitarbeiter oder durch den Kauf eines Tickets an der Kasse in Anspruch genommen werden.
25. Jede Erkrankung oder jeder Unfall, der im Spa-Bereich auftritt, muss unverzüglich dem nächstgelegenen Spa-Mitarbeiter gemeldet werden.
26. Im Falle einer Verletzung oder Erkrankung des Gastes steht ein geschulter Mitarbeiter zur Verfügung, der Erste Hilfe leistet. Das Bad führt ein Unfallprotokoll. Bitte unterschreiben Sie den Eintrag im „Unfallprotokoll“ (sowohl im Zustimmungs- als auch im Ablehnungsfall). Das Gyulaer Burgbad ist haftpflicht- und unfallversichert. Der Nachweis des Anspruchs auf Unfallversicherung erfolgt durch Vorlage der Eintrittskarte. Das Bad haftet für Unfälle bis zur Gültigkeit der Unfallversicherung.
27. Das Gyulaer Burgbad haftet nicht für Schäden, die durch den Verlust von im Badbereich unbeaufsichtigt gelassenen Gegenständen entstehen.
28. Gefundene Gegenstände geben Sie bitte bei unserer Kasse oder unserem Sicherheitspersonal ab.
29. Das Rauchen ist im gesamten Bereich des Gyulaer Burgbades verboten, mit Ausnahme der dafür vorgesehenen Raucherbereiche im Freien.
30. Um Brände zu verhindern, ist es verboten:
31.1. Werfen Sie eine brennende Zigarette in einen Plastikmülleimer, zusammen mit brennbarem Abfall
31.2. sich an Tätigkeiten zu beteiligen, die Feuer verursachen.
32. Betrieb, Öffnung und Schließung der Freibäder sind witterungsabhängig. Informationen zum Badebetrieb geben Hinweisschilder an den Eingängen.
33. Die Nutzungsdauer der Badewanne beträgt inklusive Aus- und Anziehen 1 Stunde. Menschen mit Behinderung dürfen eine Begleitperson mitbringen.
34. Medizinische Leistungen können nur gegen an der Kasse erworbene Tickets und auf Grundlage einer ärztlichen Empfehlung in Anspruch genommen werden. Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme wird mit dem Mitarbeiter des Patientenmanagements vereinbart. Die Inanspruchnahme der Leistung ist nur zum vereinbarten Zeitpunkt möglich.
35. Erwachsene dürfen Kinderbecken nur unter Aufsicht eines Kindes benutzen. Das Einweichen der Füße in Kinderbecken ist verboten.
36. Kurgäste können ihre Anmerkungen und Beschwerden schriftlich in das an allen Kassen ausliegende Kundenbuch eintragen.
37. Mieter und deren Mitarbeiter dürfen den Wellnessbereich mit dem Personalausweis nur zu Arbeitszwecken betreten.
38. Im Falle von Gerätewartungen, technischen Störungen oder höherer Gewalt schließt das Spa eine Schadenersatzhaftung aus.
39. Im Bereich des Schlossbades können Foto-, Video- und Fernsehaufnahmen, auch von Besuchern, gemacht werden. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte nimmt der Gast dies zur Kenntnis, verzichtet auf jegliche Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Aufnahme und der Veröffentlichung der Aufnahmen und stimmt allen legalen Verwendungen ausdrücklich zu.
Diese Richtlinien treten am 5. Dezember 2023 in Kraft, die bisherigen Richtlinien verlieren zum gleichen Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
WIR BITTEN UNSERE LIEBEN GÄSTE, DIE REGELN ZU BEACHTEN UND ZU BEACHTEN! DANKE!
Gyula Burgbad GmbH.