Hausordnung
1. Die Hausordnung gilt für das gesamte Gebiet von Gyulai Várfürdő.
2. Im Preis der Leistung ist die Servicegebühr enthalten, so dass der Kurmitarbeiter keine weiteren Leistungen verlangen oder annehmen kann.
3. Die Nutzung der Therme oder sonstiger Leistungen ist nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte bzw. eines Passes möglich. Die Eintrittskarte ist in einer elektronischen Armbanduhr verkörpert, die im Spa-Bereich getragen wird und vom Spa-Personal während Ihres Spa-Aufenthalts überprüft werden kann. Das Tragen der beim Eintritt erhaltenen Armbanduhr ist im gesamten Wellnessbereich verpflichtend. Verliert der Gast im Schlossbad seine Uhr, die ihn zur Inanspruchnahme der Dienstleistung berechtigt, muss er eine Ersatzgebühr für die Uhr in Höhe von 5.000 HUF zahlen. Darüber hinaus wird dem Gast – mangels der Uhr als Datenträger – der nicht genutzte Teil des für die auf diese Weise verloren gegangene Uhr vorab berechneten Freigeldes (verrechnetes Pfand) nicht zurückerstattet.
4. Die Kassen öffnen um 8 Uhr (Schwimmbad um 6 Uhr), die Kassen schließen 45 Minuten vor Schließung des Schlossbades Gyulai.
5. Die Öffnungszeiten des Gyulai Várfürdő können in begründeten Fällen (technische Störung, Wetterlage usw.) von der Kurleitung geändert werden, worüber die Gäste auf dem üblichen Wege informiert werden.
6. Die Eintrittskarte berechtigt je nach Art zu mehreren Eintritten innerhalb der Gültigkeitsdauer.
7. Das Ticket ist nur für die Dienstleistung gültig, für die es ausgestellt wurde.
8. Der Zutritt zum Wellnessbereich ist für Kinder unter 10 Jahren nur unter Aufsicht eines Elternteils oder einer berechtigten erwachsenen Person, für Kindergruppen nur mit einer verantwortlichen Begleitung möglich.
9. Gäste mit Anspruch auf ermäßigte Eintrittskarten:
9.1. Unter 6 Jahren durch Kauf einer Registrierungskarte
9.2. Personen mit einem gültigen Studenten- und Rentnerausweis
10. Der Gyula-Rabatt kann nur mit einem gültigen, vorab ausgelösten sog. Gutschein genutzt werden möglich mit einer „Gyula ID“-Karte.
11. Der Zutritt zum Hunguest Hotel Gyula ist nur mit der für die Gäste des Hunguest Hotel Gyula bereitgestellten Armbanduhr möglich.
12. Bitte geben Sie beim Betreten der Therme die vorab eingelösten Eintrittskarten und Ausweise zur Kontrolle an der Kasse ab.
13. Check-in-Punkte und Kassen werden durch ein permanent in Betrieb befindliches Videosystem überwacht.
14. Bitte befolgen Sie die Aufforderungen des Kurpersonals und die in der Hausordnung enthaltenen Regelungen. Wer sich trotz Einladung oder Abmahnung nicht an die Bestimmungen hält, kann von der Leistung entzogen werden.
15. Die Nutzung der Kurangebote erfolgt auf eigene Gefahr (empfohlene Badezeit in Heilbädern: 2 x 30 Minuten täglich), Kurangebote auf ärztliche Empfehlung.
16. Es ist verboten, mit erhitztem Körper in die Becken zu springen oder längere Zeit unter Wasser zu schwimmen.
17. In einigen Bereichen des Whirlpools besteht erhöhte Rutschgefahr. Um Unfälle zu vermeiden, ist in den Poolbereichen und an Stellen mit erhöhter Rutschgefahr die Verwendung geeigneter rutschfester Hausschuhe vorgeschrieben.
18. Personen mit Infektions- oder Hautkrankheiten dürfen das Bad nicht nutzen.
19. Eine alkoholisierte Person darf sich nicht im Wellnessbereich (insbesondere im Hinblick auf Medikamente) aufhalten oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
20. Die Bedienung der Schließfächer erfolgt mit der beim Einlass erhaltenen elektronischen Armbanduhr.
21. Die Gyulai Várfürdő Kft. kann Schadensersatz von denjenigen verlangen, die vorsätzlich oder fahrlässig Schäden an der Einrichtung und Ausstattung des Kurortes oder an der Vegetation des Parks verursachen.
22. Zur Einhaltung der gesundheitlichen und behördlichen Vorschriften und für die ungestörte Erholung der Kurgäste ist es untersagt:
22.1. das Poolbad zu nutzen, ohne eine Reinigungsdusche oder einen Fußwascher zu verwenden
22.2. Aufenthalt im Spa-Bereich ohne Badebekleidung oder Saunatuch im dafür vorgesehenen Bereich. Es ist nicht gestattet, die Schwimmbäder mit Kleidung zu betreten, die aufgrund ihrer Größe oder Beschaffenheit ihrer Oberfläche aus Sicht der öffentlichen Gesundheit, der Wasserqualität, der öffentlichen Moral oder der Unfallverhütung bedenklich ist. Aus diesem Grund dürfen die Schwimmbecken in Badebekleidung genutzt werden, die am Unterkörper nicht weiter als bis zu den Knien und am Oberkörper nicht weiter als bis zur Schulter reicht
22.3. die Gemeinschaftspools – sofern hierfür eine Verpflichtung besteht – ohne Badekappe zu nutzen
22.4. Verwenden Sie Becken mit öligen, sandigen Körpern
22.5. Essen in den Pools, Verwenden von Reinigungsmitteln, Stören der Ruhe anderer
22.6. Bringen Sie zerbrechliche Gegenstände (Gläser, Gläser usw.) in die Schwimmbäder und Schwimmhallen
22.7. Das Mitbringen von Bällen (außer Wasserbällen), Gummimatratzen, Tauchausrüstung (außer mit Genehmigung) oder anderen Gegenständen, die Unfälle oder Verletzungen verursachen können, in die Becken
22.8. Wer nicht schwimmen kann, nutzt das tiefe Wasser
22.9. von einem anderen Punkt in den Becken als den Startsteinen ins Wasser zu springen
22.10. in den Warmwasserbecken (mit Ausnahme des therapeutischen Schwimmbads in Lovarda) zu schwimmen, die Ruhe der Badegäste zu stören oder ihre körperliche Gesundheit zu gefährden
22.11. die Treppenhäuser der Gemeinschaftspools zu belegen
22.12. Tragen von Straßenschuhen oder Kleidung im Hallenbadbereich
22.13. Müll im Badbereich verstreuen, Zigarettenkippen wegwerfen
22.14. Bänke, Stühle, Schaukelbetten und andere Geräte entfernen und bewegen
22.15 Bringen Sie kein Tier in den Wellnessbereich. Das Verbot gilt nicht für Hunde, die zur Wahrnehmung der Aufgaben des Wachhund-Sicherheitsdienstes und des Assistenzhundes (Blindenführhund, Hund zur Führung einer Person mit eingeschränkter Mobilität, Tonsignalhund, Anfallswarnhund, persönlicher Assistenzhund usw.) erforderlich sind Therapiehund), in diesem Fall kann das Tier in den Schloss-Spa-Bereich aufgenommen werden. Der Aufenthalt des Assistenzhundes ist in den offenen oder geschlossenen Becken, Whirlpools und Sitzwannen des Spas, die für Badezwecke bestimmt sind, d. h. im Poolbereich, d in direkten Kontakt mit dem Badewasser kommen. Bei den Fußwaschern darf der Assistenzhund nur beim Durchlaufen mit dem Wasserinhalt des desinfizierenden Fußwaschers in Kontakt kommen, ein längerer Aufenthalt darin ist nicht gestattet. Assistenzhunde dürfen sich nicht in den Außen- und Innenduschen des Spas aufhalten. Der Assistenzhund darf jedoch vor der Dusche auf den Besitzer des Servicenutzers warten. Assistenzhunde sind in Dampfkabinen und Saunen nicht gestattet. Bei der Einreise überprüft der Leiter des Badedienstes das Erkennungszeichen und den Impfpass des Assistenzhundes (insbesondere hinsichtlich der Tollwutimpfung und der Behandlung mit einem Breitband-Anthelminthikum). Der Assistenzhund darf den Bereich des öffentlichen Bades nicht betreten, wenn er Krankheitszeichen (Niedergeschlagenheit, Fieber, Husten, Erbrechen, Durchfall) zeigt oder sich nicht an die allgemeinen Hygieneregeln hält. Vor dem Betreten des öffentlichen Bades muss der Besitzer des Assistenzhundes zur Desinfektion Augen, Mund, Anus und Pfoten mit einem feuchten Tuch abwischen. Der Aufenthalt des Wachhundes des Wachdienstes im Bereich des Schlossbades erfolgt nach Maßgabe der geltenden Vorschriften, die seinen Einsatz vorschreiben und regeln.
22.16. das Mitbringen eines Autos oder Fahrrads in den Kurbereich, das Mitfahren während der Betriebszeiten (ausgenommen Servicefahrzeuge)
22.17. Hören oder Verwenden eines Radios, eines Tonbandgeräts, einer CD oder eines Musikinstruments in einer Weise, die andere stört
22.18. sich auf eine Weise zu verhalten, die gegen die öffentliche Ordnung, die öffentliche Moral und den guten Geschmack verstößt
22.19. Halten einzelner Saunagüsse, Gießen Ihres eigenen ätherischen Öls oder einer anderen Flüssigkeit auf den Saunastein, Abdecken des Saunasteins. Das Saunaprogramm kann nur von den Saunameistern der Gyulai Várfürdő Kft. oder Personen durchgeführt werden, die mit dem Unternehmen in einem Vertragsverhältnis stehen.
23. Die Verwendung von elektrischen und mechanischen Rollstühlen mit eingeschränkter Mobilität ist in bestimmten – wasserfreien – Bereichen des Spas gestattet, ihre Verwendung im Poolbereich und im Spa-Wasser ist jedoch aus Gründen der Unfallverhütung und der öffentlichen Gesundheit nicht gestattet. Der Rollstuhl muss den allgemeinen Hygienevorschriften entsprechen.
24. Sonderleistungen (Schaukelbettenmiete, Liegenmiete) können nur gegen Umtausch einer Eintrittskarte beim für die Vermietung zuständigen Mitarbeiter oder an der Kasse erbracht werden.
25. Im Spa-Bereich auftretende Krankheiten oder Unfälle sind unverzüglich dem nächstgelegenen Mitarbeiter des Spas zu melden.
26. Bei möglichen Verletzungen oder Erkrankungen des Gastes steht ein für die Erste Hilfe geschulter Mitarbeiter zur Verfügung. Das Heilbad führt ein Unfallprotokoll. Bitte unterschreiben Sie den Eintrag im „Unfallprotokoll“ (sowohl bei Einigung als auch bei Uneinigkeit). Gyulai Várfürdő verfügt über eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung. Der Anspruch auf Unfallversicherung wird durch Vorlage der Eintrittskarte nachgewiesen. Für Unfälle haftet das Heilbad bis zur Geltungsdauer der Unfallversicherung.
27. Das Burgbad Gyula übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Verschwinden von im Badebereich unbeaufsichtigt gelassenen Gegenständen entstehen.
28. Bitte übergeben Sie die gefundenen Gegenstände unserem Kassierer oder Ordnungskollegen.
29. Das Rauchen ist im gesamten Bereich des Gyulaer Burgbades verboten, mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherbereiche im Außenbereich.
30. Um Brände zu verhindern, ist es verboten:
31.1. Werfen Sie brennende Zigaretten in einen Plastikmüllbehälter zwischen brennbarem Müll
31.2. Nehmen Sie keine feuerverursachenden Aktivitäten vor.
32. Der Betrieb, die Öffnung und Schließung von Freibädern ist wetterabhängig. Hinweisschilder an den Eingängen informieren über den Betrieb der Bäder.
33. Die Nutzungsdauer der Badewanne inklusive Aus- und Anziehen beträgt 1 Stunde, behinderte Menschen können eine Begleitperson mitbringen.
34. Medizinische Leistungen können nur gegen an der Kasse umgetauschte Tickets auf ärztliche Empfehlung in Anspruch genommen werden. Der Termin der Leistung wird mit dem Patientenmanagement-Kollegen vereinbart. Der Dienst kann nur zum vorgegebenen Zeitpunkt genutzt werden.
35. Erwachsene dürfen die Kinderbecken nicht benutzen, es sei denn, sie beaufsichtigen das Kind. Es ist verboten, die Füße im Kinderbecken einzuweichen.
36. Kurgäste können ihre Anmerkungen und Beschwerden schriftlich in das Kundenbuch einbringen, das an allen Kassen ausliegt.
37. Mieter und deren Mitarbeiter dürfen den Wellnessbereich nur zu Arbeitszwecken mit einem Lichtbildausweis betreten.
38. Im Falle von Gerätewartung, technischen Problemen oder höherer Gewalt schließt das Spa eine Haftung für Schadensersatz aus.
39. Im Bereich des Schlossbades, in dem auch Besucher auftreten dürfen, dürfen Foto-, Video- und Fernsehaufnahmen gemacht werden. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erkennen die Gäste die vorstehende Tatsache an, verzichten gleichzeitig auf sämtliche Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Aufnahme und der Veröffentlichung der Aufnahmen und stimmen allen rechtmäßigen Nutzungen ausdrücklich zu.
Diese Richtlinie tritt am 5. Dezember 2023 in Kraft und die bisherige Richtlinie läuft gleichzeitig aus.
WIR BITTEN UNSERE LIEBEN GÄSTE, DIE IN DER REGELUNG BESCHRIEBENEN REGELN EINZUHALTEN UND ZU LESEN! DANKE SCHÖN!
Gyulai Várfürdő Kft.